Lassen Sie die Bartholomäuskirche auf sich wirken 

Glocken

Orgel

Glasbildfenster  (Informationen zusammengestellt von Pfr. W. Pflugfelder)

Sakrale Kunst

Geöffnete Kirche

Zu den Gottesdiensten in der Bartholomäuskirche ist jedermann herzlich eingeladen!
Ein Team von Ehrenamtlichen ermöglicht es, dass die Kirche von März bis November auch außerhalb der Gottesdienstzeiten täglich von 14-16 Uhr, am Wochenende von 14-17 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet werden kann.

Wir bitten um Verständnis, dass die Kirche außerhalb dieser Zeiten geschlossen bleiben muss, da in der Vergangenheit immer wieder Beschädigungen und Vandalismus vorgekommen sind.

Werden Sie Mitglied im Team "Geöffnete Kirche". Wenden Sie sich an Pfr. Güthle und lassen Sie sich informieren, wie der Einsatzplan funktioniert und was an Aufsichtstagen zu beachten ist.

Vermietungen Bartholomäuskirche
Die Bartholomäuskirche ist das Gotteshaus der Ev. Kirchengemeinde Markgröningen. Für evangelische Trauungen auswärtiger Brautpaare mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer einer evangelischen Kirche kann die Kirche vermietet werden, ebenso für Trauergottesdienste auf Wunsch der Angehörigen, wenn es sich um einen evang. Trauergottesdienst handelt. Im Rahmen der ökumenischen Zusammenarbeit kann die Möglichkeit der Vermietung der Bartholomäuskirche auch für Gottesdienste und Feiern anderer Konfessionen innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen eingeräumt werden. Anfragen erfolgen über die Pfarrämter.
Die Kirche kann ebenso vermietet werden für Konzerte oder Veranstaltungen, die dem Charakter des Gotteshauses angemessen sind. Orgel, Truhenorgel und Klavier können auf Antrag mitbenutzt werden.
Die Mieteinnahmen dienen dem Erhalt und Unterhalt der Kirche. Die Miete wird durch den Kirchengemeinderat festgelegt. Auf Antrag kann die Miete für Gemeindeglieder der Ev. Kirchengemeinde Markgröningen ermäßigt oder erlassen werden. Dies bezieht sich nicht auf die weiteren, mit der Vermietung verbundenen Kosten.

Miete je Veranstaltung
(incl. Vorbereitung)

180,-- €

Heizung

nach Verbrauch

Pauschalregelung für Trauergottesdienste, Hochzeiten: 50,-- €, sofern die Heizung benötigt wird.

Mesnerdienst

nach Aufwand (Stunden)

Pauschalregelung für Trauergottesdienste, Hochzeiten: 30,-- €.

Kirchenmusik

Die Tätigkeit von Kirchenmusikern wird nach den Regelsätzen der Ev. Landeskirche vergütet und wird über die Mietrechnung abgerechnet.